Allgemeines
Unsere Kanzlei besteht seit 1990 in Berlin Friedrichshain. Wir sind beratend für Sie tätig und vertreten Sie engagiert vor allen deutschen Gerichten. Wir verfügen über reichhaltige Erfahrungen und solides Expertenwissen in den jeweiligen Spezialgebieten.
In unserer Kanzlei haben Sie auch die Möglichkeit in Englisch oder Russisch mit uns zu sprechen.
Anwaltliche Kosten und Gebühren
Die für die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Gebühren und Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, die Ihnen vor Mandatserteilung erläutert werden, sodass Sie von möglichen Kosten des Rechtsanwaltes nicht überrascht werden.
Notarielle Kosten und Gebühren
Notariatsgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), in dem die Gebühren gesetzlich fixiert sindAuf Anfrage erteilen wir gerne Auskunft.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Benötigen Sie dringend eine anwaltliche Beratung, verfügen aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel, so können Sie sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aushändigen lassen. Der Rechtsanwalt wird dann auf dieser Grundlage die Abrechnung seiner Gebühren mit dem Gericht persönlich vornehmen.<br>
Sollten Sie einen Prozess führen müssen, sind aber nicht in der Lage, die dafür anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst aufzubringen, so wird der Rechtsanwalt nach vorheriger Beratung für Sie einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht stellen, damit diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden bzw. Ihnen das Gericht dafür Ratenzahlung gewährt.
Öffnungszeiten und Termine
Unsere Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag von 8 – 17 Uhr und Freitag von 8 – 14 Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten können Sie sich einen konkreten Besprechungstermin geben lassen bzw. telefonisch vereinbaren, der auch kurzfrisitg erteilt wird und außerhalb der angegebenen Bürozeiten liegen kann.